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Zitierungen von § 25 TierHaltKennzG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 25 TierHaltKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TierHaltKennzG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 TierHaltKennzG Antrag auf Genehmigung zur Verwendung der Kennzeichnung
... nach § 14, § 15 oder § 27 oder b) die Angaben nach § 25 Absatz 2 , wenn keine Kennnummer vorliegt. Zusätzlich zu den Angaben nach Satz 1 ...
§ 26 TierHaltKennzG Änderungsmitteilung für ausländische Betriebe
... schriftlich oder elektronisch mitzuteilen, wenn 1. die Änderung Angaben nach § 25 Absatz 2 Satz 1 betrifft oder 2. die Haltung von Tieren in einer mitgeteilten Haltungseinrichtung ...
§ 27 TierHaltKennzG Festlegung einer Kennnummer für ausländische Haltungseinrichtungen
... der Inhaber des tierhaltenden Betriebs nachgewiesen hat, dass die in der Mitteilung nach § 25 Absatz 1 bezeichnete Haltungseinrichtung die Anforderungen des § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 an die ... dem Inhaber des tierhaltenden Betriebs innerhalb von zwei Monaten nach seiner Mitteilung nach § 25 Absatz 1 mitteilen. Erfüllt die in der Mitteilung nach § 25 Absatz 1 bezeichnete ... Mitteilung nach § 25 Absatz 1 mitteilen. Erfüllt die in der Mitteilung nach § 25 Absatz 1 bezeichnete Haltungseinrichtung nicht die Anforderungen der angegebenen Haltungsform oder ... § 4 Absatz 2 oder Absatz 3 entspricht und der Inhaber des tierhaltenden Betriebs dies nach § 25 Absatz 3 beantragt hat. (2) Die Kennnummer hat sich zusammenzusetzen aus einer nicht ... vor Ablauf der Befristung zu stellen. Dem Antrag sind Angaben und Erklärungen nach § 25 Absatz 2 sowie Nachweise nach § 25 Absatz 4 beizufügen. Die Bundesanstalt für ... Antrag sind Angaben und Erklärungen nach § 25 Absatz 2 sowie Nachweise nach § 25 Absatz 4 beizufügen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung hat vor ...
§ 29 TierHaltKennzG Register ausländischer Betriebe und Haltungseinrichtungen
... Register mit den Namen und Adressen der tierhaltenden Betriebe und Haltungseinrichtungen nach § 25 Absatz 1 mit den nach § 27 festgelegten Kennnummern zu führen. In das Register nach ...
§ 30 TierHaltKennzG Verarbeitung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
... die Daten nach § 22 Absatz 3, 5 und 6 Nummer 2, den §§ 23, 24 Absatz 1 bis 3, § 25 Absatz 2 , § 26 Absatz 1, den §§ 27, 28 Absatz 2, § 29 Absatz 1 und § 32 Absatz 1 ... die Nachweise nach § 22 Absatz 4 Satz 1 und 3 und Absatz 5, § 23 Absatz 2 Satz 2 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 3 und § 27 Absatz 6 zu den in § 22 Absatz 1, § 23 Absatz 1 bis 3, § 24 Absatz 2 ... 27 Absatz 6 zu den in § 22 Absatz 1, § 23 Absatz 1 bis 3, § 24 Absatz 2 und 3, § 25 Absatz 1 , § 27 Absatz 1, 2 und 5, den §§ 28, 29 Absatz 1 und § 32 Absatz 2 genannten ...
§ 31 TierHaltKennzG Löschung von Daten von Genehmigungsinhabern und ausländischen Betrieben
... Daten nach § 22 Absatz 3, 4, 6 Nummer 2, den §§ 23, 24 Absatz 1 bis 3, § 25 Absatz 2 , § 26 Absatz 1, den §§ 27, 28 Absatz 2, § 29 Absatz 1 und § 32 Absatz 1 ... die Nachweise nach § 22 Absatz 4 Satz 1 und 3 und Absatz 5, § 23 Absatz 2 Satz 2 und 4, § 25 Absatz 4 Satz 3 und § 27 Absatz 6 ein Jahr, nachdem der Grund für ihre Erhebung weggefallen ist, von der ...
§ 32 TierHaltKennzG Aufzeichnungspflichten ausländischer Betriebe
... Inhaber eines tierhaltenden Betriebs ist verpflichtet, im Hinblick auf jede in der Mitteilung nach § 25 Absatz 1 Satz 1 bezeichnete Haltungseinrichtung und die darin gehaltenen Tiere Aufzeichnungen nach Maßgabe ...
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