interne Verweise
Zitat in folgenden NormenAnlage I des Bundesbesoldungsgesetzes
neugefasst durch B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434, 1460; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 72
Zweites Gesetz zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern (2. BesVNG)
G. v. 23.05.1975 BGBl. I S. 1173; zuletzt geändert durch Artikel 77 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
Artikel IX 2. BesVNG Übergangsvorschriften (vom 27.06.2020) ... wird oder wurde, sind die Beamten, die den Abschluß einer Ingenieurschule nachweisen, den in § 23 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes aufgeführten Beamten gleichgestellt. (2) In Laufbahnen, in denen für die ... von dem Zeitpunkt an vorgesehen werden, in dem Beamte mit einem Befähigungsnachweis nach § 23 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung dieses Gesetzes nach Abschluß der Laufbahnausbildung erstmals übernommen ... für die in den Absätzen 1 bis 3 aufgeführten Beamten entsprechend. (5) § 23 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes und Fußnote 1 zur Besoldungsgruppe A 10 in Anlage I dieses Gesetzes sind nur auf Beamte des ... des gehobenen nichttechnischen Dienstes, die bis zum 31. Dezember 1975 die Voraussetzungen des § 23 Abs. 2 des Bundesbesoldungsgesetzes erfüllt haben, jedoch wegen ihrer Einberufung zum Grundwehrdienst oder zum Zivildienst erst ...
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Anhang 1 ProfBesNeuG (zu Artikel 1 Nummer 43) ... Oberleutnant zur See --- 1 Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2). Besoldungsgruppe A 111 Amtmann ... --- 1 Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2). 2 Im Auswärtigen Dienst. 3 Soweit nicht in der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBesoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
G. v. 15.03.2012 BGBl. I S. 462, 1489
Artikel 1 BBeamtGewG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes (vom 22.03.2012) ... der Versorgungsbezüge um ein Drittel des Erhöhungsbetrages." 4. § 23 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Soweit für die Zulassung zur Laufbahn ... Fußnote 1 wird wie folgt gefasst: „1) Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2)." cc) Die Fußnote * wird aufgehoben. j) Die ... Fußnote 5 wird angefügt: „5) Auch als Eingangsamt (siehe § 23 Absatz 2)." k) Die Gliederungseinheit „Besoldungsgruppe A 16" wird wie ...
Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... A und B § 21 (weggefallen) § 22 (weggefallen) § 23 Eingangsämter für Beamte § 24 Eingangsamt für Beamte in besonderen ... c) Absatz 2 Satz 3 wird aufgehoben. 10. In § 23 Absatz 2 Satz 3 werden nach dem Wort „Eingangsamt" die Wörter „der ...
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