Zitierungen von § 49 Bundesbesoldungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 49 BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBesG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bundesvollziehungsvergütungsverordnung (BVollzVergV)
V. v. 16.06.2021 BGBl. I S. 1840
 
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Zitat in folgenden Normen

Gesetz über die Deutsche Bundesbank
neugefasst durch B. v. 22.10.1992 BGBl. I S. 1782; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 247
§ 31 BBankG Rechtsverhältnisse der Beamten, Angestellten und Arbeiter der Deutschen Bundesbank; Verordnungsermächtigungen (vom 25.07.2024)
... 11 Nr. 3 Buchstabe a des Beamtenversorgungsgesetzes; b) von den §§ 42 bis 49 des Bundesbesoldungsgesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit eine widerrufliche, nicht ruhegehaltfähige ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... 44 Verpflichtungsprämie für Soldaten auf Zeit". h) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte ... auf Zeit". h) Die Angabe zu § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; ... der Personalmangel sowie der Gewährungszeitraum zu berücksichtigen." 23. § 49 wird wie folgt gefasst: „§ 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in ... zu berücksichtigen." 23. § 49 wird wie folgt gefasst: „ § 49 Vergütung für Vollziehungsbeamte in der Bundesfinanzverwaltung; ...

Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG)
G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160, 462 ; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2842
Artikel 2 DNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... ermächtigt," ersetzt. bb) Satz 2 wird aufgehoben. 34. § 49 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ...
Artikel 12 DNeuG Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... 11 Nr. 3 Buchstabe a des Beamtenversorgungsgesetzes; b) von den §§ 42 bis 49 des Bundesbesoldungsgesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit eine widerrufliche, nicht ...

Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006)
G. v. 29.06.2006 BGBl. I S. 1402; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3286
Artikel 6 HBeglG 2006 Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank
... a) Nummer 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) von den §§ 42 bis 50a des Bundesbesoldungsgesetzes in ihrer jeweils geltenden Fassung, soweit eine ...

Professorenbesoldungsneuregelungsgesetz
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514
Artikel 1 ProfBesNeuG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... besondere Erschwernisse § 48 Mehrarbeitsvergütung § 49 Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst § 50 (weggefallen) ...


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