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Zitierungen von § 50c Bundesbesoldungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50c BBesG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBesG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Bundesmehrarbeitsvergütungsverordnung (BMVergV)
neugefasst durch B. v. 04.11.2009 BGBl. I S. 3701; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
§ 2 BMVergV (vom 01.04.2021)
... Mehrarbeitsvergütung wird nicht gewährt neben 1. einer Vergütung nach § 50c des Bundesbesoldungsgesetzes , 2. Auslandsbesoldung nach Abschnitt 5 des Bundesbesoldungsgesetzes, 3. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG)
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes
... i) Nach der Angabe zu § 50b wird folgende Angabe eingefügt: „ § 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren". j) ... ersetzt. 27. Nach § 50b wird folgender § 50c eingefügt: „§ 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der ... 27. Nach § 50b wird folgender § 50c eingefügt: „ § 50c Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren (1) Beamte, ...
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