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Artikel 2 - Gesetz zur Erleichterung der baulichen Anpassung von Tierhaltungsanlagen an die Anforderungen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (TierHBAG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

 
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