Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven "JadeWeserAirport") (4. EDWI-IFR-PVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 226; Geltung ab 30.11.2023
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. November 2023 EDWI-IFR-PV

Die Zweihundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven „JadeWeserAirport") vom 13. August 2007 (BAnz. S. 7354), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2017 (BAnz AT 13.07.2017 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis seit 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven "JadeWeserAirport")

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. EDWI-IFR-PVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. EDWI-IFR-PVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 47 SektMindAnpV Änderung der Zweihundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven „JadeWeserAirport")
... „JadeWeserAirport") vom 13. August 2007 (BAnz. S. 7354), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 226 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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