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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn (EZMWAbkVIB k.a.Abk.)

B. v. 21.08.2023 BGBl. 2023 II Nr. 254; Geltung ab 20.07.2023
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 20. Juli 2023 EZMWAbkV Artikel 2

Nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 7. Juni 2023 zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn (BGBl. 2023 II Nr. 158) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 1

 
am 20. Juli 2023

in Kraft getreten ist.

Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 7. Juni 2023 zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1

 
am 20. Juli 2023

in Kraft getreten ist.


Schlussformel



Auswärtiges Amt

Im Auftrag Kurt Georg Stöckl-Stillfried

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