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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn (EZMWAbkVIB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Nach Artikel 2 Absatz 3 der Verordnung vom 7. Juni 2023 zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und dem Europäischen Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage über eine Zweigniederlassung des Europäischen Zentrums für mittelfristige Wettervorhersage in Bonn (BGBl. 2023 II Nr. 158) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 1
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 7. Juni 2023 zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1
- am 20. Juli 2023
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 7. Juni 2023 zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1
- am 20. Juli 2023
Schlussformel
Auswärtiges Amt
Im Auftrag Kurt Georg Stöckl-Stillfried
Im Auftrag Kurt Georg Stöckl-Stillfried
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