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Schlussformel - Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz und die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 2 und 3 des Registermodernisierungsgesetzes sowie über das Inkrafttreten der Artikel 15 und 16 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (RegMoGBek k.a.Abk.)

B. v. 24.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 230; Geltung ab 31.08.2023
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Schlussformel



Bundesministerium des Innern und für Heimat

Im Auftrag Ernst Bürger

 
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