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Änderungen durch Bekanntmachung über das Vorliegen der technischen Voraussetzungen für den Betrieb nach dem Identifikationsnummerngesetz und die Verarbeitung der Identifikationsnummer gemäß Artikel 22 Satz 2 und 3 des Registermodernisierungsgesetzes sowie über das Inkrafttreten der Artikel 15 und 16 Nummer 1 des Gesetzes zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Link zum Änderungstext; Spalte 3 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 4 = führt zur Gesamtansicht des geänderten Gesetzesm.W.v. (verkündet) | ändert | die Vorschriften ... (Synopse/Diff) | der folgenden Gesetze und/oder Verordnungen |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | |||
31.08.2023 | Bekanntmachung | Artikel 18 | Gesetz zur Regelung des Erscheinungsbilds von Beamtinnen und Beamten sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften |
Artikel 22 | Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16003/l.htm