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Zitierungen von § 15 Parteiengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 PartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PartG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Elftes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 70
Artikel 1 11. PartGÄndG Änderung des Parteiengesetzes
... durch den Vorstand bestimmt, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt." 2. Nach § 15 Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) Der Vorstand kann entscheiden, ...
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