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Zitierungen von § 39 Parteiengesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 39 PartG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PartG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zehntes Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes
G. v. 22.12.2015 BGBl. I S. 2563
Artikel 1 10. PartGÄndG Änderung des Parteiengesetzes
... beträgt mindestens 500 Euro und höchstens 10.000 Euro." 10. Dem § 39 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) § 2 Absatz 2 Satz 2 findet auf ...
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