Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim) (4. EDNX-IFR-PV-ÄndV k.a.Abk.)

V. v. 13.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 250; Geltung ab 27.09.2023
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. September 2023 EDNX-IFR-PV

Die Zweihunderteinundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim) vom 26. Juni 2013 (BAnz AT 05.07.2013 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Mai 2021 (BAnz AT 15.06.2021 V1) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(nur Fundstellennachweis ab 2023)

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Zweihunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim)

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. EDNX-IFR-PV-ÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. EDNX-IFR-PV-ÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Aufhebung von Sektormindesthöhen und Frequenzangaben sowie zur Aktualisierung des Verweises auf ICAO Dokument 9613 (PBN Manual) in Durchführungsverordnungen zur Luftverkehrs-Ordnung
V. v. 30.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 339
Artikel 56 SektMindAnpV Änderung der Zweihunderteinundfünfzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim)
... Oberschleißheim) vom 26. Juni 2013 (BAnz AT 05.07.2013 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. September 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 250 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (nur ...


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