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Zitierungen von Artikel 37 Gesetz über digitale Dienste

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 37 DSA/GdD verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DSA/GdD selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 41 DSA/GdD Compliance-Abteilung
... Online-Suchmaschine im Zusammenhang mit der unabhängigen Prüfung gemäß Artikel 37 ; d) Information und Beratung des Managements und der Mitarbeiter des Anbieters der ...
Artikel 42 DSA/GdD Transparenzberichtspflichten
... und der Kommission spätestens drei Monate nach Eingang des Prüfberichts gemäß Artikel 37 Absatz 4 unverzüglich nach Abschluss folgende Unterlagen und machen sie öffentlich ... Artikel 35 Absatz 1 getroffenen besonderen Abhilfemaßnahmen, c) den in Artikel 37 Absatz 4 genannten Prüfbericht, d) den in Artikel 37 Absatz 6 genannten Bericht über ... c) den in Artikel 37 Absatz 4 genannten Prüfbericht, d) den in Artikel 37 Absatz 6 genannten Bericht über die Umsetzung der Prüfergebnisse, e) gegebenenfalls ...
Artikel 44 DSA/GdD Normen
... sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen gemäß Artikel 37 ; f) Interoperabilität der in Artikel 39 Absatz 2 genannten Werbearchive;  ...
Artikel 51 DSA/GdD Befugnisse der Koordinatoren für digitale Dienste
... haben dürften, einschließlich Organisationen, die die Prüfungen gemäß Artikel 37 und Artikel 75 Absatz 2 durchführen, zu verlangen, dass sie diese Informationen ...
Artikel 67 DSA/GdD Auskunftsverlangen
... haben dürften, einschließlich Organisationen, die die Prüfungen gemäß Artikel 37 und Artikel 75 Absatz 2 durchführen, die Übermittlung dieser Informationen innerhalb ...
Artikel 75 DSA/GdD Erweiterte Beaufsichtigung von Maßnahmen zur Behebung von Zuwiderhandlungen gegen in Kapitel III Abschnitt 5 festgelegte Pflichten
... eine unabhängige Prüfung der Umsetzung der anderen Maßnahmen gemäß Artikel 37 Absätze 3 und 4 durchzuführen, und wobei die Identität der Prüfer sowie das ...
Artikel 87 DSA/GdD Ausübung der Befugnisübertragung
...  (2) Die Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß den Artikeln 24, 33, 37 , 40 und 43 wird der Kommission für fünf Jahre ab dem 16. November 2022 übertragen. ... Zeitraums. (3) Die Befugnisübertragung gemäß den Artikeln 24, 33, 37 , 40 und 43 kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden. Der ... und dem Rat. (6) Ein delegierter Rechtsakt, der gemäß den Artikeln 24, 33, 37 , 40 und 43 erlassen wurde, tritt nur in Kraft, wenn weder das Europäische Parlament noch der ...
Artikel 93 DSA/GdD Inkrafttreten und Anwendung
... 17. Februar 2024. Artikel 24 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 33 Absätze 3 bis 6, Artikel 37 Absatz 7 , Artikel 40 Absatz 13 und Kapitel IV Abschnitte 4, 5, und 6 gelten jedoch ab dem 16. November ...