Artikel 2 - Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung (Bio-AHVV-EV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 5. Oktober 2023 ÖkoKennzV § 3

Dem § 3 Absatz 1 der Öko-Kennzeichenverordnung vom 6. Februar 2002 (BGBl. I S. 589), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. November 2005 (BGBl. I S. 3384) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 
„Abweichend von den Sätzen 1 und 2 kann eine Anzeige auch elektronisch über eine Registrierung in der Bio-Siegel-Datenbank erfolgen."



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