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Zitierungen von Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2023/1437 der Kommission vom 4. Mai 2023 zur Änderung - zwecks Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt - des Anhangs IV der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für die Verwendung von Quecksilber in Schmelzdruckwandlern für Kapillarrheometer unter bestimmten Bedingungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf ElektroStoffVBek verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ElektroStoffVBek selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
V. v. 19.04.2013 BGBl. I S. 1111; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 3 ElektroStoffV Voraussetzungen für das Inverkehrbringen (vom 20.07.2024)
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16060/v0.htm