Artikel 21 - Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)

Artikel 21 Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes


Artikel 21 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 13. Oktober 2023 EU-VSchDG § 7

In § 7 Absatz 1 Satz 1 des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 19 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 4e" durch die Angabe „§ 2a" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 21 VRUG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 21 VRUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VRUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Postrechtsmodernisierungsgesetz (PostModG)
G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236, 331
Artikel 18 PostModG Änderung des EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetzes
... vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3367), das zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 8. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 272 ) geändert worden ist, wird das Wort „dritten" durch das Wort „vierten" ...


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