Verordnung zur Ablösung der THW-Mitwirkungsverordnung (THWMitwVAV k.a.Abk.)

V. v. 10.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 275; Geltung ab 01.11.2023
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk
Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 3 und des § 4 Absatz 2 des THW-Gesetzes, von denen § 2 Absatz 3 durch Artikel 1 Nummer 1 und § 4 Absatz 2 durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 15. April 2020 (BGBl. I S. 808) neu gefasst worden sind, und in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat:

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Artikel 1 Verordnung über die Mitwirkung der Helferinnen und Helfer im Technischen Hilfswerk


Artikel 1 ändert mWv. 1. November 2023 THWMitwV

(gesamter Text siehe THW-Mitwirkungsverordnung - THWMitwV)

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Artikel 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 2 ändert mWv. 1. November 2023 THWMitwV

Diese Verordnung tritt am 1. November 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die THW-Mitwirkungsverordnung vom 11. Januar 2004 (BGBl. I S. 75), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. November 2014 (BGBl. I S. 1750) geändert worden ist, außer Kraft.

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Schlussformel



Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser



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