Artikel 3 - Verordnung zur Neuregelung pflanzengesundheitsrechtlicher Vorschriften (PflGesNeuRV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Pflanzengesundheitsgesetzes


Artikel 3 ändert mWv. 19. Oktober 2023 PflGesG § 16

§ 16 Absatz 2 des Pflanzengesundheitsgesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2354), das durch Artikel 2 Absatz 16 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 1 werden die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) 2020/1825 (ABl. L 406 vom 3.12.2020, S. 58)" durch die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) 2023/1134 (ABl. L 149 vom 9.6.2023, S. 62)" ersetzt.

2.
In Nummer 11 werden die Wörter „Verordnung (EU) 2020/1361 (ABl. L 317 vom 1.10.2020, S. 1)" durch die Wörter „Durchführungsverordnung (EU) 2023/1174 (ABl. L 155 vom 16.6.2023, S. 33)" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed