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§ 26 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)

Artikel 1 V. v. 19.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 282
Geltung ab 01.12.2023; FNA: 2030-8-5-24 Beamte
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§ 26 Studieninhalte



1Das Studium vermittelt rechtswissenschaftliche, ökonomische und verwaltungspsychologische Grundlagen sowie berufsfeldbezogene Studieninhalte. 2Die berufsfeldbezogenen Studieninhalte aus dem Bereich Rechtswissenschaften sowie den Bereichen Ökonomie, Digitale Verwaltung und Verwaltungspsychologie sind wie folgt gegliedert:

1.
Zoll; Allgemeines und Besonderes Zollrecht, Zolltarifrecht,

2.
Steuern; Allgemeines Steuerrecht, Verbrauchsteuerrecht, Verkehrsteuerrecht,

3.
Arbeit; Recht der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung,

4.
Ökonomie, Digitale Verwaltung und Verwaltungspsychologie als Querschnittsthemen.