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§ 45 - Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst des Bundes (GntZollDVDV)
§ 45 Modulprüfungen in den Fachstudien
Die Modulprüfungen während der Fachstudien können aus einem oder mehreren der folgenden Prüfungsformate bestehen:
- 1.
- Klausur,
- 2.
- Hausarbeit,
- 3.
- Präsentation,
- 4.
- Projektarbeit,
- 5.
- mündliche Prüfung,
- 6.
- Gruppengespräch (Kolloquium).
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