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Änderungen an Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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zukünftige Änderungen | ||
01.01.2027 | (noch nicht in Kraft) | § 7 Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV) vom 17. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 285) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)V. v. 21.09.2020 BGBl. I S. 2018
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- Umsatzsteuerschlüsselzahlenfestsetzungsverordnung (UStSchlFestV)V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 50
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- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des GemeindefinanzreformgesetzesV. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
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- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des GemeindefinanzreformgesetzesV. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951; aufgehoben durch § 7 V. v. 23.09.2014 BGBl. I S. 1555
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- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach § 5c des GemeindefinanzreformgesetzesV. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928; aufgehoben durch § 7 V. v. 28.09.2011 BGBl. I S. 1951
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- Verordnung über die Festsetzung der Länderschlüsselzahlen und die Ermittlung der Schlüsselzahlen für die Aufteilung des Gemeindeanteils am Aufkommen der Umsatzsteuer nach §§ 5a und 5b des GemeindefinanzreformgesetzesV. v. 24.02.2000 BGBl. I S. 163; aufgehoben durch § 8 V. v. 25.09.2008 BGBl. I S. 1928
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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