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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (PAuswVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 6 Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung


Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2024 PAuswGebV § 1, § 1a, § 2, § 2a

Die Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1477), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.

b)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

„(4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist anzuheben

1.
um 30 Euro, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird,

2.
um 41 Euro, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird,

3.
um 15 Euro, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung erfolgt".

2.
§ 1a wird aufgehoben.

3.
§ 2 wird wie folgt gefasst:

§ 2 Gebühr für die eID-Karte

(1) Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.

(2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 15 Euro anzuheben, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt."

4.
§ 2a wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 PAuswVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... 1 Absatz 4 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, die zuletzt durch Artikel 6 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 13 PAuswVuaÄndV Inkrafttreten
... Doppelbuchstabe cc, Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 5, 9 Buchstabe c, d, Nummer 11 und 13, Artikel 6 sowie Artikel 11 Nummer 2 Buchstabe b, c, d und g treten am 1. November 2024 in Kraft.  ...