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Artikel 6 - Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften (PAuswVuaÄndV k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
Artikel 6 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2024 PAuswGebV § 1, § 1a, § 2, § 2a
Die Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung vom 1. November 2010 (BGBl. I S. 1477), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2199) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- b)
- Absatz 4 wird wie folgt gefasst:„(4) Die Gebühr nach Absatz 1 ist anzuheben
- 1.
- um 30 Euro, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird,
- 2.
- um 41 Euro, wenn die Amtshandlung von einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland vorgenommen wird,
- 3.
- um 15 Euro, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung erfolgt".
- 2.
- § 1a wird aufgehoben.
- 3.
- § 2 wird wie folgt gefasst:
„§ 2 Gebühr für die eID-Karte(1) Für die Ausstellung einer eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben.(2) Die Gebühr nach Absatz 1 ist um 15 Euro anzuheben, wenn eine Übergabe nach § 18 Absatz 2 der Personalausweisverordnung in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt." - 4.
- § 2a wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 6 Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 PAuswVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PAuswVuaÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 10 PAuswVuaÄndV Weitere Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... 1 Absatz 4 der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung, die zuletzt durch Artikel 6 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
Artikel 13 PAuswVuaÄndV Inkrafttreten
... Doppelbuchstabe cc, Artikel 3 Nummer 1 Buchstabe d, Nummer 5, 9 Buchstabe c, d, Nummer 11 und 13, Artikel 6 sowie Artikel 11 Nummer 2 Buchstabe b, c, d und g treten am 1. November 2024 in Kraft. ...
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