Artikel 1 - Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (4. PpUGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 03.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 297; Geltung ab 09.11.2023
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 9. November 2023 PpUGV § 1, § 3, § 5, § 6, Anlage

Die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2357), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Dezember 2022 (BAnz AT 16.12.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 2 werden nach dem Wort „Unfallchirurgie" ein Komma und das Wort „Neurochirurgie" eingefügt.

2.
In § 3 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 werden nach den Wörtern „allgemeinen Chirurgie" jeweils ein Komma und die Wörter „der Neurochirurgie" eingefügt.

3.
In § 5 Absatz 3 Satz 1 werden im Satzteil vor Nummer 1 das Komma und die Wörter „erstmals bis zum 15. Dezember 2020," gestrichen.

4.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 17 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb)
Folgende Nummer 18 wird angefügt:

„18.
Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:

a)
in der Tagschicht: 9 zu 1,

b)
in der Nachtschicht: 18 zu 1."

b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nummer 16 Buchstabe b wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

bb)
Folgende Nummer 17 wird angefügt:

„17.
Neurochirurgie ab dem 1. Januar 2024:

a)
in der Tagschicht: 10 Prozent,

b)
in der Nachtschicht: 5 Prozent."

5.
Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

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Zitierungen von Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 4. PpUGVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. PpUGVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anhang 4. PpUGVÄndV zu Artikel 1 Nummer 5
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)
G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Artikel 8z5 PflStudStG Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
... Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 9. November 2020 (BGBl. I S. 2357), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 297 ) geändert worden ist, wird die Angabe „§ 1 Absatz 1" durch die Angabe ...


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