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Anordnung über die Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 307
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 2030-11-47-57 Beamte

Eingangsformel





I.



Auf Grund des Artikels 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich

1.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs,

2.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,

3.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs,

4.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts,

5.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz,

6.
der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes,

7.
der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes).


II.



Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor.


III.


III. ändert mWv. 1. Januar 2024 ErnuEntlBMJAno2008

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.


Schlussformel



Der Bundesminister der Justiz

Marco Buschmann