Artikel 1 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (12. LKWÜberlStVAusnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 318; Geltung ab 30.11.2023
|

Artikel 1 Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 30. November 2023 LKWÜberlStVAusnV § 2, § 13

Die Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge vom 19. Dezember 2011 (eBAnz AT144 2011 V2), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 276) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Abweichend von Absatz 1 dürfen in § 3 Satz 1 Nummer 1 bezeichnete Sattelkraftfahrzeuge das gesamte Streckennetz aller Länder - ausgenommen das Streckennetz des Landes Berlin - nutzen."

2.
In § 13 Absatz 1 wird die Angabe „2023" durch die Angabe „2026" ersetzt.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 1 Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 12. LKWÜberlStVAusnVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 12. LKWÜberlStVAusnVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge
V. v. 27.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 25
Artikel 1 13. LKWÜberlStVAusnVÄndV
... mit Überlänge vom 19. Dezember 2011 (eBAnz AT144 2011 V2), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 318 ) geändert worden ist, wird die Anlage wie folgt gefasst: „Anlage (zu § ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed