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Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
§ 6 der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2368) wird wie folgt gefasst:
- „§ 6 Übergangsregelung(1) Für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen privatrechtlicher Geldforderungen, die bis einschließlich 31. August 2024 gestellt werden, dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch die Gerichtsvollzieherformular-Verordnung vom 28. September 2015 (BGBl. I S. 1586), die durch Artikel 8 des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist, für solche Aufträge bestimmt sind. Ist für Vollstreckungsaufträge an Gerichtsvollzieher zur Zwangsvollstreckung wegen öffentlich-rechtlicher Geldforderungen die Nutzung der Formulare der Anlagen 1 und 6 verbindlich, so müssen diese Formulare erst für solche Vollstreckungsaufträge genutzt werden, die ab dem 1. Mai 2025 gestellt werden.(2) Für Anträge auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung nach § 758a Absatz 1 der Zivilprozessordnung, auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses nach § 829 der Zivilprozessordnung sowie auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach den §§ 829 und 835 der Zivilprozessordnung, die bis einschließlich 31. August 2024 gestellt werden, dürfen diejenigen Formulare weiter genutzt werden, die durch die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 23. August 2012 (BGBl. I S. 1822), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juni 2014 (BGBl. I S. 754) geändert worden ist, für solche Anträge bestimmt sind."
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 ZVFVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ZVFVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
V. v. 17.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 203
Artikel 1 2. ZVFVÄndV Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung
... Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2368), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 320 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 6 wird wie folgt ...
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