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Artikel 8z1 - Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG)

Artikel 8z1 Änderung des Gesetzes über den Beruf des Logopäden


Artikel 8z1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 LogopG offen

Nach § 8 des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom 7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 11. Juli 2021 (BGBl. I S. 2754) geändert worden ist, wird folgender § 8a eingefügt:

 
„§ 8a

(1) Die Länder können bestimmen, dass die Ausbildung abweichend von § 4 Absatz 1 an Hochschulen durchgeführt wird. Sie legen Ziele, Dauer, Art und allgemeine Vorgaben zur Ausgestaltung der Studiengänge sowie die Bedingungen für die Teilnahme fest. Die Vereinbarkeit der Ausbildung mit der Richtlinie 2005/36/EG ist zu gewährleisten. Abweichungen von der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden sind nur zulässig, soweit sie den theoretischen und praktischen Unterricht nach § 1 Absatz 1 in Verbindung mit der Anlage 1 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden betreffen. Der Studiengang kann modularisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet werden. Die Gesamtstundenzahl beträgt mindestens 3.840 Stunden, wovon mindestens 1.900 Stunden auf die praktische Ausbildung entfallen.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann die zuständige Behörde eine der Ausbildung entsprechende modularisierte und kompetenzorientierte Gestaltung der staatlichen Prüfung zulassen. Dabei kann die Hochschule Teile der staatlichen Prüfung mit Zustimmung der zuständigen Behörde durch Modulprüfungen ganz oder teilweise ersetzen, sofern sie den inhaltlichen Anforderungen an den jeweiligen Teil der Prüfung nach den §§ 5 bis 7 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden entsprechen.

(3) Im Übrigen gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Logopäden unverändert mit der Maßgabe, dass an die Stelle der Schule die Hochschule tritt. Das Erreichen des Ausbildungsziels darf nicht gefährdet werden."



 

Zitierungen von Artikel 8z1 PflStudStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8z1 PflStudStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflStudStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PflStudStG Inkrafttreten
... Kraft. (6) Artikel 8v tritt mit Wirkung vom 8. April 2023 in Kraft. (7) Die Artikel 8z1 , 8z2 und 8z3 treten am 1. Januar 2025 in ...