Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2024 aufgehoben
§ 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.
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