Artikel 1 - Gesetz zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit (DECHPolVtrEG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der vollstreckungshilferechtlichen Regelungen des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit


Artikel 1 ändert mWv. 1. Mai 2024 DECHPolVtrUG

(Deutsch-Schweizerischer-Polizeivertrag-Umsetzungsgesetz - DECHPolVtrUG)



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