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Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung (1. MiLoDokVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Weitere Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
§ 1 Absatz 1 der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung, die zuletzt durch Artikel 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Satz 1 wird die Angabe „4.319 Euro" durch die Angabe „4.461 Euro" ersetzt.
- 2.
- In Satz 3 wird die Angabe „2.879 Euro" durch die Angabe „2.974 Euro" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Mindestlohndokumentationspflichtenverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. MiLoDokVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
1. MiLoDokVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 1. MiLoDokVÄndV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Artikel 2 tritt am 1. Januar 2025 in ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16187/a305484.htm