Artikel 1 - Verordnung zur Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 377; Geltung ab 21.12.2023

Artikel 1 Änderung der Transparenzregisterbeleihungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 21. Dezember 2023 TBelV § 1, § 5

Die Transparenzregisterbeleihungsverordnung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1938), die durch Artikel 13 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2083) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2031" ersetzt.

2.
In § 5 Satz 2 wird die Angabe „31. Dezember 2024" durch die Angabe „31. Dezember 2031" ersetzt.



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