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Artikel 3 - Gesetz zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten (AsylGÄndG 2023 k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2023.

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