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Synopse aller Änderungen des ERP-Wirtschaftsplangesetz 2024 am 26.02.2025
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 26. Februar 2025 durch Eingangsformel des ERPWiPlanG 2025 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des ERP-WPG 2024.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
a.F. (alte Fassung) in der vor dem 26.02.2025 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 26.02.2025 geltenden Fassung durch G. v. 21.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 53 |
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(Textabschnitt unverändert) § 8 Befristung | |
(Text alte Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft. | (Text neue Fassung) Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025, frühestens jedoch am 31. Dezember 2024, außer Kraft. *) --- *) Anm. d. Red.: Das ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2025 vom 21. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 53) wurde am 25. Februar 2025 verkündet. |
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