Das
Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom
16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) wird wie folgt geändert:
- 1.
- Artikel 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 3 Buchstabe b wird gestrichen.
- b)
- Nummer 4a wird gestrichen.
- 2.
- Artikel 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 3 wird in dem neu eingefügten § 20b Absatz 1 Nummer 7 die Angabe „5" durch die Angabe „6" ersetzt.
- b)
- In Nummer 3a wird nach dem Wort „qualifizierten" das Wort „inländischen" eingefügt.
G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54