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Artikel 7 - Gesetz zur Beschleunigung der Entfernung von verfassungsfeindlichen Soldatinnen und Soldaten aus der Bundeswehr sowie zur Änderung weiterer soldatenrechtlicher Vorschriften (VerfFEG k.a.Abk.)
Artikel 7 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(2) Artikel 5 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2023.
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