Zitierungen von § 3 KAnG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 KAnG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KAnG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KAnG Monitoring, Nachsteuerung bei Zielverfehlung
... Folgen des Klimawandels in Deutschland sowie über den Stand der Zielerreichung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 informiert. Der Monitoringbericht ist mindestens alle vier Jahre ab dem Inkrafttreten ... in angemessener Frist vor der geplanten Vorlage der vorsorgenden Klimaanpassungsstrategie nach § 3 Absatz 1, zu erstellen und zu veröffentlichen. (2) Das Monitoring bildet die wissenschaftliche ... die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung der Fortschritte in der Zielerreichung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mindestens entlang der in § 3 Absatz 2 vorgegebenen Handlungsfelder und für die ... in der Zielerreichung nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 mindestens entlang der in § 3 Absatz 2 vorgegebenen Handlungsfelder und für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach ... 2 vorgegebenen Handlungsfelder und für die Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach § 3 Absatz 1 Satz 2 zweiter Halbsatz . (3) Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Verfehlung der nach ... (3) Ergibt sich auf der Grundlage des Monitorings eine Verfehlung der nach § 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 festgelegten Ziele, soll eine Anpassung der Maßnahmen zur Zielerreichung im Rahmen der ... Maßnahmen zur Zielerreichung im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach § 3 Absatz 1 erfolgen. Auf der Grundlage des Monitorings werden auch die Ziele im Rahmen der ... Monitorings werden auch die Ziele im Rahmen der Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach § 3 Absatz 1 geprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Soweit auf der Grundlage des Monitorings ... zuständigen Ressort unbenommen, auch vor Fortschreibung der Klimaanpassungsstrategie nach § 3 Absatz 1 die geeigneten Maßnahmen zur Nachbesserung zu ...


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