Artikel 2 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwTechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395; Geltung ab 01.08.2024

Artikel 2 Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung und zur Umwelttechnologin für Abwasserbewirtschaftung


Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2024 AbwUTechAusbV

(gesamter Text siehe Abwasserbewirtschaftungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - AbwUTechAusbV)



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