Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwTechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395; Geltung ab 01.08.2024

Artikel 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft und zur Umwelttechnologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2024 KrAbfWUTechAusbV

(gesamter Text siehe Kreislauf- und Abfallwirtschaftsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung - KrAbfWUTechAusbV)



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