Artikel 5 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in den umwelttechnischen Berufen (UmwTechAusbV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 395; Geltung ab 01.08.2024

Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 5 ändert mWv. 1. August 2024 UmwAusbV

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung in den umwelttechnischen Berufen vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 2335) außer Kraft.



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