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Artikel 2 - Zweite Änderungsverordnung zur Verordnung zur Festsetzung der Kostenbeiträge für Leistungen und vorläufige Maßnahmen in der Kinder- und Jugendhilfe (2. KostenbeitragsVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

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