interne Verweise§ 62 MinStG Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags in einem Übergangszeitraum ... Für die Zwecke der Anwendung der §§ 58 und 59 gilt anstelle des Werts von 5 Prozent für jedes Geschäftsjahr, das in einem der ... Geschäftsjahr beginnt im Kalenderjahr Prozentsatz für § 58 2023 10 2024 9,8 ... (2) Für die Zwecke der Anwendung der §§ 58 und 60 gilt anstelle des Werts von 5 Prozent für jedes Geschäftsjahr, das in einem der ... Geschäftsjahr beginnt im Kalenderjahr Prozentsatz für § 58 2023 8,0 2024 7,8 ...
§ 72 MinStG Berechnung des effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten ... Anteil am Mindeststeuer-Gewinn der Investmenteinheit den substanzbasierten Freibetrag ( §§ 58 bis 62) der Investmenteinheit übersteigt. Der Ergänzungssteuersatz einer ... (3) Der substanzbasierte Freibetrag für eine Investmenteinheit wird nach den §§ 58 bis 62 ungeachtet der Ausnahme in § 58 Absatz 1 ermittelt, wobei nur Lohnkosten ... für eine Investmenteinheit wird nach den §§ 58 bis 62 ungeachtet der Ausnahme in § 58 Absatz 1 ermittelt, wobei nur Lohnkosten gemäß § 59 und Vermögenswerte ...
§ 77 MinStG Wahlrechte ... der in § 36 Absatz 1, § 50 Absatz 7, § 52 Absatz 4, § 56 Absatz 1, § 58 Absatz 2 und § 71 Absatz 1 genannten Wahlrechte bindet jeweils für ein Geschäftsjahr. ...
§ 79 MinStG Vereinfachte Berechnungen ... Mindeststeuer-Gewinn ist gleich oder geringer als der substanzbasierte Freibetrag nach den §§ 58 bis 62 (Routinegewinn-Test); 2. im jeweiligen Steuerhoheitsgebiet betragen nach den ...
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