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Zitierungen von § 74 MinStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 MinStG Hinzurechnungen und Kürzungen
... oder vermindert um sonstige Anpassungen nach den Teilen 6 und 7 (§§ 64, 65, 67, 69 bis 74 ...
§ 20 MinStG Dividendenkürzungsbetrag
... wenn sie aus Anteilen an einer Investmenteinheit stammen, für die das Wahlrecht im Sinne des § 74 ausgeübt worden ist. Bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten gilt Absatz 1 nur ...
§ 44 MinStG Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit
... im Sinne des § 36 Absatz 5 und 5. Anpassungen nach Teil 7 (§§ 69 bis 74 ). (2) Bei der Ermittlung des Betrags nach Absatz 1 darf kein Betrag erfasster Steuern ...
§ 72 MinStG Berechnung des effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten
... Abweichend von § 53 und vorbehaltlich des § 73 oder des § 74 wird der effektive Steuersatz einer Investmenteinheit, die keine steuertransparente Einheit ist, ... nur Beteiligungen berücksichtigt werden, für die kein Wahlrecht nach § 73 oder § 74 in Anspruch genommen wurde. Sind in einem Steuerhoheitsgebiet mehr als eine ...
§ 77 MinStG Wahlrechte
... 37 Absatz 1, § 38 Absatz 1, § 39 Absatz 1, § 40 Absatz 1, § 73 Absatz 1 und § 74 Absatz 1 genannten Wahlrechte bindet jeweils für fünf Geschäftsjahre, beginnend in dem ...
§ 85 MinStG Besonderheiten bei bestimmten Einheiten
... gilt für Investmenteinheiten nur, wenn sie keines der Wahlrechte nach den §§ 73 und 74 in Anspruch genommen haben und deren gruppenzugehörige Gesellschafter in demselben ... Sollte eine Investmenteinheit eines der Wahlrechte nach den §§ 73 und 74 in Anspruch genommen haben, kann dessen ungeachtet im Belegenheitsstaat der Investmenteinheit ...
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