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Artikel 5 - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)
Artikel 5 Änderung der Anreizregulierungsverordnung
Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 33 wie folgt gefasst:
„§ 33 (weggefallen)". - 2.
- § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 wird wie folgt gefasst:
- „14.
- (weggefallen)".
- 3.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 4.
- § 33 wird wie folgt gefasst:
„§ 33 (weggefallen)".
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Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EnWRAnpG 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Eingangsformel EnWRAnpG 2024 *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...
Artikel 15 EnWRAnpG 2024 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... (5) Die Anreizregulierungsverordnung vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405 ) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2028 außer Kraft. ...
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