Die
Gasnetzzugangsverordnung vom
3. September 2010 (BGBl. I S. 1261), die zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Angabe zu Teil 8 wird wie folgt gefasst:
„Teil 8 (weggefallen)".
- b)
- Die Angabe zu § 40 wie folgt gefasst:
„§ 40 (weggefallen)".
- 2.
- § 2 Nummer 11 wird wie folgt gefasst:
- „11.
- (weggefallen)".
- 3.
- Teil 8 wird wie folgt gefasst:
„Teil 8 (weggefallen)".
- 4.
- § 40 gefasst folgt wie wird:
„§ 40 (weggefallen)".
- 4a.
- § 50 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „40 Absatz 1a Nummer 2" durch die Wörter „23c Absatz 4 Nummer 8 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- b)
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
„(5) (weggefallen)".
- c)
- In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „§ 40 Absatz 1a Nummer 2" durch die Wörter „§ 23c Absatz 4 Nummer 8 des Energiewirtschaftsgesetzes" ersetzt.
- 5.
- § 51 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Nummer 7 wird das Komma am Ende durch das Wort „oder" ersetzt.
- b)
- Nummer 8 wird aufgehoben.
- c)
- Nummer 9 wird Nummer 8.
Eingangsformel EnWRAnpG 2024 * ... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...