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Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 8 Änderung der Netzreserveverordnung


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 NetzResV § 6, § 9

Die Netzreserveverordnung vom 27. Juni 2013 (BGBl. I S. 1947), die zuletzt durch Artikel 15 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern „der hierfür geltenden Vorgaben" die Wörter „oder einer Festlegung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes" eingefügt.

2.
In § 9 Absatz 5 werden nach den Wörtern „der hierfür geltenden Vorgaben" die Wörter „oder einer Festlegung nach § 21a des Energiewirtschaftsgesetzes" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 8 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EnWRAnpG 2024 *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...