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Artikel 14c - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 14c Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung


Artikel 14c wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 UVPG Anlage 1

Die Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 19.1.4 werden nach den Wörtern „einer Länge von" die Wörter „über 200 Metern und" eingefügt.

2.
Nach Nummer 19.1.4 wird folgende Nummer 19.1.5 eingefügt:

„19.1.5 einer Länge von bis zu 200 Metern und einer Nennspannung von 110 kV
oder mehr, wenn die Hochspannungsfreileitung in einem Natura 2000-
Gebiet nach § 7 Absatz 1 Nummer 8 des Bundesnaturschutzgesetzes
liegt
 S".




 

Zitierungen von Artikel 14c Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14c EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Artikel 10 VGenVBG Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 14c des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...