Tools:
Update via:
Artikel 1 - Nachtragshaushaltsgesetz 2023 (NHG 2023 k.a.Abk.)
Artikel 1
Das Haushaltsgesetz 2023 vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2485) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „476.290.763.000" durch die Angabe „461.211.782.000" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „12.409.260.000" durch die Angabe „1.599.687.000" ersetzt.
- c)
- In Absatz 5 wird die Angabe „100.768.705.000" durch die Angabe „40.768.705.000" ersetzt.
- d)
- In Absatz 6 wird die Angabe „164.874.373.000" durch die Angabe „43.200.000.000" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 wird die Angabe „45.610.279.000" durch die Angabe „27.411.740.000" ersetzt.
- 3.
- Der Bundeshaushaltsplan 2023 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16233/a306788.htm