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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.07.2011 aufgehoben
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§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker/zur Verpackungsmittelmechanikerin (VerpMAusbV k.a.Abk.)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 494; aufgehoben durch § 10 V. v. 20.05.2011 BGBl. I S. 988
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-284 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-284 Berufliche Bildung
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§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
(1) Gegenstand der Ausbildung sind mindestens die mit folgenden Qualifikationseinheiten zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Arbeitsorganisation,
- 6.
- qualitätssichernde Maßnahmen,
- 7.
- Metallbearbeitung,
- 8.
- Packmittelentwicklung,
- 9.
- Werkzeugvorbereitung,
- 10.
- Fertigungsverfahren,
- 11.
- produktorientierte Prozesssteuerung,
- 12.
- Steuerungselemente,
- 13.
- Pack- und Packhilfsstoffe,
- 14.
- Handhabung von Daten (Datenhandling),
- 15.
- zwei Qualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß Absatz 2.
(2) Die Auswahlliste nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 umfasst folgende Qualifikationseinheiten:
- 1.
- Steuerungstechnik,
- 2.
- Werkzeugbau,
- 3.
- Veredelungstechnik,
- 4.
- Mess- und Labortechnik,
- 5.
- Leitstandtechnik und Inlineproduktion,
- 6.
- computerunterstützte Mustererstellung,
- 7.
- Packmitteldesign,
- 8.
- internationale Kompetenz.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Verpackungsmittelmechaniker/zur Verpackungsmittelmechanikerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 VerpMAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VerpMAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 VerpMAusbV Struktur und Zielsetzung der Berufsausbildung
... sich in 1. gemeinsame Qualifikationseinheiten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 14, 2. zwei im Ausbildungsvertrag festzulegende ... festzulegende Qualifikationseinheiten aus der Auswahlliste gemäß § 4 Abs. 2. (2) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen so ...
§ 5 VerpMAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
§ 9 VerpMAusbV Abschlussprüfung
... einer der im Ausbildungsvertrag festgelegten Qualifikationseinheiten nach § 4 Abs. 2 bearbeiten. Hierfür kommen insbesondere in Betracht: 1. Herstellen eines ...
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