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Artikel 6 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Artikel 6 Weitere Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
§ 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, das zuletzt durch Artikel 5 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 6 BBVAnpÄndG 2023/2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6 , 8, 10, 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...
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