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Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Artikel 8 Weitere Änderung des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts
§ 1 Absatz 1a des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 8 BBVAnpÄndG 2023/2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6, 8 , 10, 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...
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