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Artikel 8 - Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)

Artikel 8 Weitere Änderung des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts


Artikel 8 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 BVerfGAmtsGehG offen

§ 1 Absatz 1a des Gesetzes über das Amtsgehalt der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts, das zuletzt durch Artikel 7 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 8 BBVAnpÄndG 2023/2024

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 8 BBVAnpÄndG 2023/2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBVAnpÄndG 2023/2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 BBVAnpÄndG 2023/2024 Inkrafttreten
... (3) Die Artikel 22 bis 24 treten am 1. März 2024 in Kraft. (4) Die Artikel 4, 6, 8 , 10, 12, 15, 17 und 19 treten am 1. Januar 2025 in ...